Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sylvia Lorenz
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen Sylvia Lorenz (nachfolgend teilweise als Auftragnehmerin bezeichnet) und Kunden, welche Leistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nehmen (nachfolgend teilweise als Auftraggeber bezeichnet).
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterteilen sich in einen allgemeinen und in verschiedene besondere Teile. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der jeweilige Regelungsgegenstand aus den verschiedenen Teilen dieser AGB – allgemeiner sowie jeweiliger besonderer Teil – zusammensetzen kann, entsprechend des Umfanges der vereinbarten und zu erbringenden Leistung. Für alle Vertragsverhältnisse gelten der allgemeine Teil. Es gilt ferner derjenige besondere Teil, bzgl. welchem im Auftrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber die Leistungserbringung beauftragt worden ist. Sind in dem jeweiligen besonderen Teil Bestimmungen vorgesehen, welche auch im allgemeinen Teil geregelt sind, so hat der besondere Teil Vorrang, insofern eine abweichende Regelung zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Teil gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn im allgemeinen Teil und im besonderen Teil sich widersprechende Klauseln beinhaltet sind.
Sollten Sie Fragen zu diesen AGB haben, kommen Sie gern auf mich zu.
Nachstehende AGB sind untergliedert in
- Allgemeiner Teil – Grundsätzliches für alle Verträge
- Besondere Bestimmungen Teil I. – Personalmarketing / Employer Branding / Recruiting
- Besondere Bestimmungen Teil II. – Nachwuchskräfte Recruiting ausländischer Arbeitskräfte
- Besondere Bestimmungen Teil III. – Seminare für Personalentwicklung
- Besondere Bestimmungen Teil IV. – Interimsmanagement
Grundsätzliches für alle Verträge
1. Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich / Vertragssprache
- Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, wenn dieser Leistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber von diesen AGB abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende und / oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Die Auftragnehmerin erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.
- Diese AGB erlangen Geltung nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB sowie öffentlichen Auftraggebern. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Erteilung des Auftrages, bestätigt der Auftraggeber als Unternehmer in seiner Eigenschaft als Unternehmer oder als öffentlicher Auftraggeber zu handeln sowie über die notwendige Vertretungsbefugnis zu verfügen. Die Vertragssprache ist deutsch.
- Es gilt in jedem Fall der allgemeine Teil dieser AGB sowie derjenige besondere Teil, in welchem die Auftragnehmerin vereinbarungsgemäß Leistungen erbringt / erbringen soll.
2. Vertragsabschluss / Vertragsgegenstand / Vertragsanpassung
- Die Auftragnehmerin unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Auftragsverhältnisses. Dies erfolgt in Form eines als Auftrag formulierten Auftragsdokumentes, in welchem der Auftraggeber den Auftrag sowie die Geltung dieser AGB bestätigen muss. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch Gegenzeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber sowie Übersendung des Auftrages an die Auftragnehmerin. Dies stellt sodann den Abschluss des Vertrages dar. Eine Übersendung von Angebot und / oder Annahme per E-Mail ist ausreichend. Die Auftraggeberin ist an ihr Angebot längstens für 14 Tage gebunden, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Annahmefrist im Angebot beinhaltet ist.
- Gegenstand und Inhalt des Vertrages zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber ergeben sich aus diesen AGB sowie den Angaben im Auftragsdokument. Ist eine Leistung im Auftrag nicht explizit erwähnt, so wird diese auch nicht geschuldet.
- Sollte der Auftraggeber Änderungen der vereinbarten Leistung verlangen, werden die Vertragspartner auf Verlangen der Auftragnehmerin einen Nachtrag fertigen. Finden die Vertragspartner keine Einigung ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
3. Leistung Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Auftrag ergebenden Rechten und Pflichten zu bedienen und / oder diese zu beauftragen.
4. Laufzeit
Eine feste Laufzeit wird nicht vereinbart, es sei denn, dass im zugrunde liegenden Auftrag etwas anderweitiges vereinbart wird. Die Laufzeit richtet sich grundsätzlich nach den Angaben im Auftrag. Im Zweifel läuft der Auftrag so lang, bis der vertraglich vorgesehene Zweck erfüllt und / oder die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht worden ist.
5. Zeit, Dauer und Art der Leistungserbringung / Wirtschaftlicher Erfolg
Die Leistungszeit, der Leistungsinhalt sowie die Dauer der Leistungserbringung ergeben sich aus den Angaben im Auftragsdokument sowie den Bestimmungen dieser AGB. Die Auftragnehmerin stellt ihre Leistungen in Form von Dienstleistungen zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist in der Art und Weise ihrer Leistungserbringung frei. Die Auftragnehmerin kann den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen wählen. Eine Übersendung der Arbeitsergebnisse per E-Mail ist ausreichend. Die Auftragnehmerin ist nicht für den Eintritt eines wirtschaftlichen oder anderweitigen konkreten Erfolges verantwortlich. Ein Erfolg, gleich welcher Art, ist nicht geschuldet.
6. Vergütung / Zahlungsmodalitäten
- Die Vergütung richtet sich nach den Angaben und Vereinbarungen im Auftragsdokument. Alle genannten Preise sind in Euro zu verstehen. Die Vergütung der Auftragnehmerin erfolgt durch Stundensatzvereinbarung, Tagessatzpauschale oder aber durch eine anderweitige Pauschalvereinbarung. Dies diesbezüglichen Regelungen sind dem Auftragsdokument sowie dem jeweiligen besonderen Teil dieser AGB zu entnehmen. Auslagen der Auftragnehmerin sind zu vergüten.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, insofern im Auftrag hiervon nichts Abweichendes vereinbart wird, 50 % der vereinbarten Vergütung vor Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Weitere 25 % können nach Ablauf von 4 Wochen nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden. Die restlichen 25 % werden spätestens nach vollständiger Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Auftragnehmerin kann fortlaufende Rechnungen stellen, insofern eine dauerhafte und fortlaufende Leistungserbringung vereinbart worden ist und die jeweilige Leistung bereits erbracht worden ist. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu vergüten, es sei denn, dass hiervon eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
7. Gewährleistung / Rechte / Mitwirkungspflichten
- Insofern nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten im Hinblick auf die Sachmängelhaftung und die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht entsprechend des vertraglich vorgesehenen Zweckes ein. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, von der Auftragnehmerin erstellte Unterlagen, Dateien u.ä. ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten zugänglich machen, sie bekannt zu geben oder zu vervielfältigen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, eine Urheberbenennung in geeigneter Form zu verlangen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche Daten, Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, welche benötigt werden, damit die Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich und rechtzeitig erfüllen kann. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, so haftet die Auftragnehmerin hierfür nicht und kann für eine etwaige verzögerte Leistungserbringung nicht haftbar gemacht werden.
- Der Auftraggeber muss der Auftragnehmerin einen Ansprechpartner benennen, welcher als verbindlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht und die zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber ergebenden Rechte und Pflichten notwendigen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
8. Schadensersatz / Haftung / Haftungsausschluss
Weitergehende Schadensersatzansprüche, als die in diesem Vertrag geregelten Ansprüche, in etwa wegen verzögerter Leistungserbringung und / oder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zurückzuführen sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen. Eine vertragswesentliche Pflicht liegt vor, wenn diese Pflicht zur Erfüllung des Vertrages von wesentlicher und entscheidender Bedeutung ist und ohne diese Pflicht, der Vertrag in seinen wesentlichen Bestimmungen nicht erfüllt werden könnte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftungsausschlüsse beziehen sich ebenso auf die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
9. Schlussbestimmungen / Referenzen
- Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit der Tatsache zu werben, dass der Auftraggeber die Auftragnehmerin beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, Firmennamen und Logo des Auftraggebers unentgeltlich zu Werbezwecken zu veröffentlichen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber der Sitz der Auftragnehmerin. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Besondere Bestimmungen Teil I. – Personalmarketing / Employer Branding / Recruiting
1. Vertragsgegenstand
- Der Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus diesen AGB sowie dem Auftragsdokument. Ist ein Leistungsbaustein nicht explizit erwähnt, so wird dieser von der Auftragnehmerin auch nicht geschuldet.
- Im Bereich Personalmarketing / Employer Branding / Recruiting bietet die Auftragnehmerin grundsätzlich die folgenden Leistungsbausteine an:
- Employer Branding: bezieht sich auf die Gestaltung der Arbeitgebermarke, um potenzielle Mitarbeiter anzusprechen. Hierbei geht es darum, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und die Vorzüge des Arbeitens bei dem Unternehmen hervorzuheben.
- Karrierewebsite: Eine Karrierewebsite ist ein wichtiger Bestandteil des Personalmarketings von Unternehmen. Hier können sich potenzielle Bewerber über das Unternehmen und die offenen Stellen informieren und sich direkt bewerben.
- Social Media Marketing: Social Media Marketing ist ein wichtiger Kanal im Personalmarketing von Unternehmen. Hier geht es darum, potenzielle Bewerber über die Social-Media-Kanäle des Unternehmens anzusprechen und sie über das Unternehmen und offene Stellen zu informieren.
- Ausgestaltung von Mitarbeiterevents: Mitarbeiterevents, Jobmessen, Workshops oder offene Tage können dazu beitragen, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und potenzielle Bewerber anzusprechen.
- Mitarbeiterempfehlungsprogramme: Mitarbeiterempfehlungsprogramme können dazu beitragen, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Hierbei werden die Mitarbeiter dazu ermutigt, potenzielle Bewerber zu empfehlen, die zum Unternehmen passen könnten.
- Leitbild des Unternehmens: Die Vision, die Identität und die schriftlich formulierten Werte und Ziele eines Unternehmens können langfristig Mitarbeiter binden und haben eine hohe Außenwirksamkeit.
- Personalentwicklung: ist ein wichtiger Bestandteil des Personalmarketings von Unternehmen. Hier geht es darum, die Mitarbeiter zu fördern und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen zu bieten, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Dies ist möglich durch Weiter- & Fortbildungsmöglichkeiten sowie Coaching. Hier ist es wichtig, diese Möglichkeiten transparent zu formulieren, aktiv anzubieten und durchzuführen sowie finanziell zu unterstützen.
- Vergütungssysteme und –modelle / Leistungsanreize: Umfasst die Gesamtheit aller Möglichkeiten, das Personal am Unternehmenserfolg zu beteiligen einschließlich aller Boni-Programme, Gutscheinmodelle und sozialer Fürsorge wie (Altersfürsorge und Kitaplatzunterstützung …).
- Neue Arbeitsplatzmodelle wie:
- Jobrotation: Ist eine Methode der Arbeitsgestaltung, bei der Mitarbeiter in verschiedenen Positionen innerhalb eines Unternehmens rotieren. Durch Job Rotation können Mitarbeiter wertvolle Erfahrungen sammeln, neue Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und in verschiedenen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden.
- Jobenrichment: Ist eine Methode der Arbeitsgestaltung, bei der die Arbeitstätigkeit für den Mitarbeiter durch zusätzliche Aufgaben oder Verantwortlichkeiten interessanter und erfüllender gestaltet wird.
- Jobenlargement: Ist eine Methode der Arbeitsgestaltung, bei der die Arbeitstätigkeit für den Mitarbeiter durch zusätzliche Aufgaben auf dem gleichen Niveau erweitert wird.
- Job-Sharing: Job Sharing ist eine flexible Arbeitsgestaltungsmethode, bei der sich zwei oder mehrere Mitarbeiter die Verantwortung und die Arbeitszeit eines Vollzeitjobs teilen.
2. Art und Inhalt der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen in Form von Beratungsleistungen / Dienstleistungen. Der Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet. Ist ein Leistungsbaustein gemäß § 1 des besonderen Teil I. dieser AGB im Auftrag nicht explizit vereinbart, so wird dieser auch nicht geschuldet. Die Vertragspartner stimmen sich bzgl. Inhalt und Umfang der Leistungsbausteine individuell ab.
3. Vergütung / Vergütungsmodalitäten
Die Vergütung der Leistungsbausteine dieses besonderen Teils erfolgt anhand einer Stundensatzvereinbarung. Die Vergütung bedingt eine Rechnungslegung. Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung in angemessener Höhe verlangen.
4. Active Recruiting
Die Auftragnehmerin kooperiert mit mehreren externen Dienstleistern im Bereich Recruiting. Diese Dienste sind vom Auftraggeber nach Abstimmung gesondert zu vergüten. Das jeweilige Auftragsverhältnis kommt zwischen Auftraggeber und dem externen Dienstleister zustande und ist vom Auftraggeber eigenständig zu vergüten. Die Auftragnehmerin schuldet nicht den Eintritt eines konkreten Erfolges. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zwischen ihr und dem externen Dienstleister, eine entsprechende Provisionszahlung zu erhalten. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Leistungserbringung des externen Dienstleisters. Die Vergütung der Auftragnehmerin erfolgt nach Aufwand entsprechend § 3 dieses besonderen Teils. Soll die Auftragnehmerin im Bereich Active Recruiting tätig werden, so bedarf dies einer konkreten Beauftragung im Auftragsdokument.
Besondere Bestimmungen Teil II. – Nachwuchskräfte-Recruiting ausländischer Arbeitskräfte
1. Vertragsgegenstand
- Der Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus diesen AGB sowie dem Auftragsdokument. Ist ein Leistungsbaustein nicht explizit erwähnt, so wird dieser von der Auftragnehmerin auch nicht geschuldet.
- Im Bereich Nachwuchskräfte-Recruiting ausländischer Arbeitskräfte bietet die Auftragnehmerin grundsätzlich die folgenden Leistungsbausteine an:
- Hilfestellung und Unterstützung im Bereich Recruiting, Organisation und Betreuung Auszubildender aus dem europäischen sowie außereuropäischen Ausland für offene Ausbildungsstellen des Auftraggebers.
- Kooperationen mit deutschen Schulen im europäischen sowie außereuropäischen Ausland, wo die potentiell zukünftigen Auszubildenden beschäftigt sind.
- Beratung der zukünftigen Auszubildenden über den deutschen Arbeitsmarkt und Anforderungen des Unternehmens des Auftraggebers.
- Einzelgespräche mit den Auszubildenden zur Vorauswahl.
- Organisation und Kommunikation zwischen der Sprachschule, dem Auszubildenden und dem Auftraggeber.
- Vorstellungsgespräch als Video-Call mit dem/den Auszubildenden und der Unternehmensleitung.
- Ansprechpartner für alle Fragen seitens des Unternehmens und des Auszubildenden.
- Unterstützung bei allen Formalitäten bezüglich der Verträge und der Visaerstellung.
- Organisation: Krankenversicherung, Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer.
- Wohnungssuche und Erledigung aller Formalitäten diesbezüglich. Sollte es erforderlich sein, so übernimmt der Auftraggeber die Bürgschaft für die Wohnung des Auszubildenden, es sei denn, es kann eine entsprechende Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden. Der Auftraggeber sollte die Einrichtung der Wohnung des Auszubildenden vorfinanzieren und sodann über arbeitsrechtliche Vereinbarung rückerstattet bekommen.
- Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt.
- Organisation des Aufenthaltstitels über die zuständige Ausländerbehörde.
- Eröffnung eines Kontos und Hilfe bei der Organisation des Gesundheitsausweises.
- Unterstützung und Integration ins Alltagsleben Deutschland:
- Organisation entsprechender Tickets für den ÖPNV, wenn nicht durch das Unternehmen des Auftraggebers organisiert.
- Arztbesuche, Impfbescheinigungen (wenn notwendig).
- Mobilfunk, Internet, sonstiges soziales Leben bzw. persönlicher Bedarf.
- Vertrauensperson für den/die Auszubildende(n) für persönliche Lebensfragen, Anliegen und Notfälle in Deutschland.
2. Art und Inhalt der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen in Form von Beratungsleistungen / Dienstleistungen. Die Auftragnehmerin ist keine Personalvermittlerin und wird als solche auch nicht aktiv. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber lediglich bzgl. der in § 1 dieses besonderen Teils benannten Arbeitspakete. Der Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet. Der Eintritt einer konkreten Vermittlung eines Auszubildenden hin zum Auftraggeber ist nicht geschuldet. Vertragspartner stimmen sich bzgl. Inhalt und Umfang der Leistungsbausteine individuell ab und halten diese fortlaufend aktuell.
3. Vergütung / Vergütungsmodalitäten
Die Vergütung der Leistungsbausteine dieses besonderen Teils erfolgt anhand einer Stundensatzvereinbarung. Die Vergütung bedingt eine Rechnungslegung. Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung in angemessener Höhe verlangen. Alternativ kann die Auftragnehmerin eine Pauschalvereinbarung abschließen und / oder eine Stundensatzvereinbarung mit entsprechender Pauschalvereinbarung. Erfolgt dies nicht, so gilt eine Stundensatzvereinbarung als abgeschlossen.
Besondere Bestimmungen Teil III. – Seminare für Personalentwicklung
1. Vertragsgegenstand
- Der Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus diesen AGB sowie dem Auftragsdokument. Ist ein Leistungsbaustein nicht explizit erwähnt, so wird dieser von der Auftragnehmerin auch nicht geschuldet.
- Im Bereich Personalentwicklung bietet die Auftragnehmerin grundsätzlich die folgenden Leistungsbausteine an:
- kundenspezifische Personalentwicklungsseminare.
- Workshops, Seminare, Einzelgespräche mit Personal des Auftraggebers sowie Feedback- und Zielvereinbarungsgespräche.
- Kombinationskurse (bspw. „Deutsche Sprache und Deutsche Kultur“).
- Präsenzkurse und / oder Onlinekurse werden zumeist von 2 Kursleitern geführt, wobei ein Kursleiter für den Inhalt des Kurses und ein Kursleiter für die jeweilige Übersetzung der Kursinhalte verantwortlich ist.
2. Art und Inhalt der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen in Form von Beratungsleistungen / Dienstleistungen. Es wird klargestellt, dass die Auftragnehmerin nicht den Eintritt eines konkreten Ausbildungserfolges schuldet und lediglich Unterstützungshandlungen zur eigentlichen Ausbildung erbringt. Die Vertragspartner stimmen sich bzgl. Inhalt und Umfang der Leistungsbausteine individuell ab.
3. Vergütung / Vergütungsmodalitäten
Die Vergütung der Leistungsbausteine dieses besonderen Teils erfolgt anhand einer Stundensatzvereinbarung. Die Vergütung bedingt eine Rechnungslegung. Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung in angemessener Höhe verlangen. Sollten mehrere Auftraggeber die Leistungen der Auftragnehmer bzgl. dieses besonderen Teils gleichzeitig in Anspruch nehmen, so werden die Kosten der Leistungen zwischen den jeweiligen Auftraggebern im Verhältnis zur Anzahl der jeweiligen Kursteilnehmer aufgeteilt.
4. Absage von Kursen
Sollte ein vereinbarter Präsenz- oder Onlinekurs mit mehreren Teilnehmern vor Beginn des Kurses oder während des Kurses von Seiten der Teilnehmer oder aber des Auftraggebers abgesagt werden, kann der Kurs aufgrund dieses Umstandes nicht durchgeführt werden und ist dies nicht auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen, so ist der tatsächliche Aufwand der Auftragnehmerin anhand des vereinbarten und angemessenen Stundensatzes zu vergüten.
Besondere Bestimmungen Teil IV. – Interimsmanagement
1. Vertragsgegenstand
- Der Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus diesen AGB sowie dem Auftragsdokument. Ist ein Leistungsbaustein nicht explizit erwähnt, so wird dieser von der Auftragnehmerin auch nicht geschuldet.
- Im Bereich Interimsmanagement im Personalbereich bietet die Auftragnehmerin grundsätzlich die folgenden Leistungsbausteine an:
- Personalplanung: Die Auftragnehmerin unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Personalstrategien, um sicherzustellen, dass das Unternehmen genügend qualifizierte Mitarbeiter hat, um die Geschäftsziele zu erreichen.
- Rekrutierung: Dieser Bereich umfasst die Rekrutierung von Mitarbeitern inklusive Vorauswahl und Vorstellungsgespräche und Auswahl von Bewerbern.
- Personalentwicklung: Hier steht die Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Mittelpunkt, die zu koordinieren und sicherzustellen ist, dass die Mitarbeiter die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
- Mitarbeiterbindung: Hier entwickelt die Auftragnehmerin Maßnahmen gemeinsam mit der Unternehmensleitung, um mit den gegebenen Voraussetzungen, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen, z.B. durch die Entwicklung von Incentive-Programmen oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Personalcontrolling: Hier werden Personalprozesse überwacht und Personalbudgets erstellt, um sicherzustellen, dass die Personalkosten im Einklang mit den Geschäftszielen des Unternehmens stehen. Eine große Rolle dabei spielt die Konfliktkostenanalyse, welche die Ursachen einer Konfliktsituation analysiert.
2. Art und Inhalt der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen in Form von Beratungsleistungen / Dienstleistungen. Der Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet. Ist ein Leistungsbaustein gemäß § 1 des besonderen Teil IV. dieser AGB im Auftrag nicht explizit vereinbart, so wird dieser auch nicht geschuldet. Die Vertragspartner stimmen sich bzgl. Inhalt und Umfang der Leistungsbausteine individuell ab. Die Auftragnehmerin übernimmt nicht die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Geschäftsführung des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin ist lediglich in den in § 1 dieses besonderen Teils benannten und vereinbarten Bereichen unterstützend tätig.
3. Vergütung / Vergütungsmodalitäten
Die Vergütung der Leistungsbausteine dieses besonderen Teils erfolgt anhand einer Tagessatzpauschale. Die Vergütung bedingt eine Rechnungslegung. Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung in angemessener Höhe verlangen.
Stand: 21.03.2023